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Was steckt in verarbeiteten Bio-Produkten?

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Lebensmittel als Bio-Produkte bezeichnet werden?

Neben reinen Bio-Produkten existieren auch verarbeitete Bio-Produkte. Unter bestimmten Umständen stammen deren Zutaten nicht ausschließlich aus biologischer Landwirtschaft; nämlich dann, wenn bestimmte Zutaten nicht oder nicht in ausreichender Menge in Bioqualität verfügbar sind - wie z. B. Muskatnuss oder Maracuja (sind in einer Positivliste in der EU-Verordnung 834/2007 angeführt).

Verarbeitete Lebensmittel dürfen allerdings nur dann als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden, wenn mindestens 95% der Zutaten aus biologischem Anbau stammen.
zuletzt geändert am: 10.05.2010   drucken   zurück